Zur Personalisierung der vorliegenden Website verwenden wir Cookies. Diese dienen zur Analyse des Nutzerverhaltens und zur Verbesserung der Website. Durch nachfolgende Genehmigung stimmen Sie dem Einsatz zu. Für den Fall, dass Sie der Nutzung funktionaler Cookies nicht zustimmen, ist unsere Seite leider nicht vollständig nutzbar.
Sie können den Zustimmung jederzeit widerrufen. Verzweigen Sie hier auf die Seite bb.datenschutz.
BMF: Das Amtliche Lohnsteuer-Handbuch 2023 ist online [ mehr ]
20.09.2023
NRW: 2022 27,7 Prozent weniger Erbschaftsteuer festgesetzt als im Vorjahr [ mehr ]
19.09.2023
Gesetzeslücke bei der Schenkungsteuer ermöglicht steuerfreie Wertverschiebungen [ mehr ]
bb.lexika.steuer
Sonderausgaben - Pauschbetrag
Weist ein Steuerpflichtiger keine Sonderausgaben nach oder liegt der nachgewiesene Betrag unter 36,– €, wird der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36,– € gewährt.