Cookies bei B&B


Zur Personalisierung der vorliegenden Website verwenden wir Cookies. Diese dienen zur Analyse des Nutzerverhaltens und zur Verbesserung der Website. Durch nachfolgende Genehmigung stimmen Sie dem Einsatz zu. Für den Fall, dass Sie der Nutzung funktionaler Cookies nicht zustimmen, ist unsere Seite leider nicht vollständig nutzbar.

Sie können den Zustimmung jederzeit widerrufen. Verzweigen Sie hier auf die Seite bb.datenschutz.




      Google Analytices ist ausgeschaltet !!!


  • Hier geht es zum Impressum.
  • linie
    Bartonitz & Bartonitz
    bb.aktuell [ mehr ]
    bb.lexika [ mehr ]
    bb.profil [ mehr ]
    bb.team [ mehr ]
    bb.karriere [ mehr ]
    bb.download [ mehr ]
    bb.portal [ mehr ]
    linie

    bb.aktuell

    21.09.2023

    BMF: Das Amtliche Lohnsteuer-Handbuch 2023 ist online
    [ mehr ]

    20.09.2023

    NRW: 2022 27,7 Prozent weniger Erbschaftsteuer festgesetzt als im Vorjahr
    [ mehr ]

    19.09.2023

    Gesetzeslücke bei der Schenkungsteuer ermöglicht steuerfreie Wertverschiebungen
    [ mehr ]

    bb.lexika.steuer

    Progressiver Steuersatz

    Bei der Einkommensteuer kommt ein progressiver Steuersatz zur Anwendung. Damit erhöht sich der Einkommensteuersatz mit steigendem Einkommen. Ein hohes Einkommen unterliegt damit einem höheren Einkommensteuersatz als ein niedriges Einkommen. Mit dem progressiven Steuersatz soll die individuelle Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden.

    Der Einkommensteuertarif hat 2022 die nachfolgende Struktur:

    • zu versteuerndes Einkommen zwischen 0,– € und 10.347,– €: Die Steuerbelastung ist 0, da der Grenzsteuersatz 0 % beträgt.

    • zu versteuerndes Einkommen zwischen 10.348,– € und 14.926,– €: Der Grenzsteuersatz liegt zwischen 14 % und 24 % (Progressionszone I oder »Untere Progressionszone «).

    • zu versteuerndes Einkommen zwischen 14.927,– € und 58.596– €: Der Grenzsteuersatz liegt zwischen 24 % und 42 % (Progressionszone II oder »Obere Progressionszone«).

    • zu versteuerndes Einkommen zwischen 58.597,– € und 277.825,– €: Der Grenzsteuersatz beträgt einheitlich 42 % (Proportionalzone I).

    • zu versteuerndes Einkommen ab 277.826,– €: Der Grenzsteuersatz beträgt einheitlich 45 % (Proportionalzone II, »Reichensteuer«).

    Gesetze und Urteile (Quellen)

    § 32a EStG