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    bb.aktuell

    30.03.2023

    Restnutzungsdauer eines Mietobjekts kann nach der Immobilienwertverordnung berechnet werden
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    29.03.2023

    BFH konkretisiert Rechtsprechung zu steuerschädlichen Vorbehalten in Bezug auf eine Pensionszusage
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    28.03.2023

    Beweis der Unrichtigkeit einer Postzustellungsurkunde durch Zeugenvernehmung
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    bb.lexika.steuer

    Finanzamt

    Das Finanzamt ist für das gesamte Besteuerungsverfahren zuständig. Hierzu gehören die Steuerveranlagung, die Steuererhebung aber auch die Vollstreckung der Steuerschuld. Welches Finanzamt für den Steuerpflichtigen zuständig ist, richtet sich nach dem Wohnsitz des Steuerpflichtigen beziehungsweise nach dem Sitz der Geschäftsleitung.

    Die Internetadresse www.finanzamt.de informiert über die einzelnen Finanzämter sowie über die zuständigen Finanzgerichte.