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    bb.aktuell

    30.03.2023

    Restnutzungsdauer eines Mietobjekts kann nach der Immobilienwertverordnung berechnet werden
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    29.03.2023

    BFH konkretisiert Rechtsprechung zu steuerschädlichen Vorbehalten in Bezug auf eine Pensionszusage
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    28.03.2023

    Beweis der Unrichtigkeit einer Postzustellungsurkunde durch Zeugenvernehmung
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    bb.lexika.steuer

    Einkommensteuertabellen

    Nach der Berechnung des zu versteuernden Einkommens ermittelt das Finanzamt mit Hilfe der Einkommensteuertabellen die Einkommensteuerschuld des Steuerpflichtigen. Bei Ledigen oder getrennt veranlagten Ehegatten kommt die Grundtabelle zur Anwendung. Bei zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Ehegatten wird die Splittingtabelle zu Grunde gelegt.

    → Download: Die aktuellen Einkommensteuertabellen (Grundtarif und Splittingtarif) können Sie hier herunterladen.

    Gesetze und Urteile (Quellen)

    § 32a EStG