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    bb.aktuell

    12.06.2025

    Vorsteuerabzug bei Sachgründung einer GmbH durch Sacheinlage eines Pkw in die GmbH-Vorgesellschaft
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    11.06.2025

    Erweiterte Kürzung und Drei-Objekt-Grenze bei erstmaligen Grundstücksveräußerungen im sechsten Jahr
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    10.06.2025

    Zuständiges Hauptzollamt nach Verschmelzung
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    bb.lexika.recht

    Verbraucher

    Der Begriff des Verbrauchers wird gesetzlich definiert, weil in verschiedenen gesetzlichen Regelungen (vgl. z. B. Haustürgeschäft, Teilzahlungskauf, Fernabsatzgeschäft) auf diesen Begriff Bezug genommen wird. Verbraucher ist jede natürliche Person (also jeder Mensch), die ein Rechtsgeschäft für einen privaten Zweck abschließt. Der allgemeine berufliche Status ist ohne Bedeutung. Auch ein selbstständiger Autohändler ist also Verbraucher, wenn er einen Pkw zur privaten Nutzung erwirbt.

    Gesetzliche Grundlage: § 13 BGB