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    bb.aktuell

    25.04.2024

    Bundesfinanzministerium veröffentlicht erste Riester-Auszahlungsstatistik
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    24.04.2024

    Finanzamt darf einen Investitionsabzugsbetrag für nachträglich steuerbefreite Photovoltaikanlage streichen
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    22.04.2024

    Festsetzung von Verspätungszuschlägen für die verspätete Abgabe der Einkommensteuererklärungen 2018 und 2019
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    bb.aktuell

    Mannheim Tax Index: Internationaler Vergleich der Unternehmensbesteuerung auf einen Blick

    Die Corona-Pandemie hat die Staatsverschuldung in vielen Ländern regelrecht explodieren lassen. Es wundert daher nicht, dass auch die Unternehmensteuer als Einnahmenquelle, um gigantische Finanzlöcher in den öffentlichen Haushalten zu stopfen, nun in den Blick der Politik gerät.

    Hatte sich die Diskussion bisher vor allem darauf konzentriert, wie sich im Standortwettbewerb weltweit weitere Absenkungen der Unternehmensteuer verhindern lassen, gibt der steuerpolitische Kurswechsel in den USA und Großbritannien dieser Diskussion nun eine neue Richtung. Wenn Briten und US-Amerikaner mittlerweile eine Erhöhung der Unternehmensteuer ins Auge fassen, könnte auch in Deutschland die Frage aufgeworfen werden, ob Unternehmen steuerlich stärker in die Pflicht genommen werden sollten, um die hohen Corona-Defizite mitzufinanzieren.

    Ob diese Diskussion angestoßen werden sollte, hängt u. a. davon ab, wie attraktiv beziehungsweise unattraktiv Deutschland unter rein steuerlichen Gesichtspunkten als Unternehmensstandort weltweit ist. Um einen solchen Vergleich angesichts stark unterschiedlicher steuerlicher Belastungen von Unternehmen in den einzelnen Staaten zu ermöglichen, hat das ZEW Mannheim den "Mannheim Tax Index" entwickelt.

    Mit Hilfe dieses Index lassen sich für eine beachtliche Reihe von Ländern (EU 27, Großbritannien, Schweiz, Norwegen, USA, Kanada, Japan, Nord-Mazedonien und Türkei) effektive Steuersätze ermitteln und vergleichen. Der Vergleich zeigt, wo die einzelnen Staaten bei der Unternehmensbesteuerung stehen und welchen Effekt die Erhöhung oder Absenkung der Unternehmensteuer für die steuerliche Standortqualität eines Landes hat. Entsprechende Berechnungen, die das ZEW Mannheim bereits seit einer Reihe von Jahren für die EU-Kommission immer wieder neu erstellt, werden künftig auf einer ZEW-Themenseite externen Interessenten/-innen zur Verfügung gestellt und jährlich aktualisiert. Aktuell sind die Werte, die für das Jahr 2020 berechnet wurden, auf der Seite zu finden.

    Der "Mannheim Tax Index" konzentriert sich auf die effektive Durchschnittssteuerbelastung auf Unternehmensebene, da diese bei Standortentscheidungen multinational agierender Konzerne den wesentlichen Entscheidungsrahmen bildet. Berücksichtigt werden deshalb Steuern auf die Gewinne und das eingesetzte Kapital der Kapitalgesellschaften. In den Berechnungen werden sowohl die Tarifbelastungen dieser Steuern als auch die Interaktion der verschiedenen Steuerarten und die wichtigsten Regelungen zur Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage berücksichtigt. Beispiele sind die Bestimmungen zur steuerlichen Abschreibung oder zur Vorratsbewertung.

    (ZEW, Pressemitteilung vom 04.05.2021)

    27.05.2021 803