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    20.05.2024

    Umsatzsteuerliche Einordnung von Umsätzen aus Online-Veranstaltungsdienstleistungen und weiteren Online-Dienstleistungsangeboten
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    16.05.2024

    Energiepreispauschale ist steuerbar
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    15.05.2024

    Nach Aberkennung der Gemeinnützigkeit: Attac im Streit um Zugang zu Dokumenten nur minimal erfolgreich
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    bb.aktuell

    Mitunternehmeranteil veräußert: Versteuerung von "Earn-Out-Zahlungen"

    Streitig war vor dem BFH die steuerliche Behandlung variabler Kaufpreisbestandteile (sogenannte Earn-Out-Zahlungen) im Zusammenhang mit der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

    Das Gericht entschied: Im Fall der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils sind neben dem Festkaufpreis zu leistende gewinn- oder umsatzabhängige Kaufpreisbestandteile erst im Zeitpunkt des Zuflusses als nachträgliche Betriebseinnahmen zu versteuern. Sie erhöhen den im Jahr der Veräußerung entstandenen Veräußerungsgewinn nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes nicht (Bestätigung der Rechtsprechung).

    Dies gilt auch für sogenannte Earn-Out-Klauseln, bei denen das Entstehen der sich hieraus ergebenden variablen Kaufpreisbestandteile sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach ungewiss ist.

    BFH, Urteil vom 09.11.2023, IV R 9/21

    09.05.2024 6047