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    25.07.2024

    Kein Grundsteuererlass bei Sanierung eines baufälligen Denkmals
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    24.07.2024

    Erste Grundsteuer-Musterklage in Ostdeutschland eingereicht
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    23.07.2024

    DStV reicht Stellungnahme zur Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen ein
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    bb.aktuell

    Neuorganisation der Betriebsprüfung in Baden-Württemberg ab dem 1. Januar 2024

    Zum 1. Januar 2024 steht eine Neuorganisation der Betriebsprüfung in den baden-württembergischen Finanzämtern an. Grund dafür ist, dass sich die Betriebsgrößenklassen bundesweit zu diesem Stichtag ändern. Dies bedeutet, dass viele Betriebe in eine andere Größenklasse eingeordnet werden. Des Weiteren wurden Ende 2022 einige Gesetzesänderungen beschlossen mit dem Ziel, Außenprüfungen zeitnäher und schneller durchzuführen.

    Damit diese Herausforderungen bewältigt werden können, verfolgt das Land mit der Neuorganisation auch das Ziel, die Betriebsprüfung zu stärken. Aus diesem Grund werden die Amtsbetriebsprüfungsstellen zum 1. Januar 2024 in die Betriebsprüfungshauptstellen integriert. Bisher waren sie für die Prüfung von kleineren Betrieben des eigenen Finanzamtsbezirks zuständig. Dadurch wird die Anzahl der Betriebsprüfungshauptstellen von bisher 30 auf nunmehr 21 gestrafft.

    Dies hat Auswirkungen auf die Prüfungszuständigkeit. Betriebsprüfungen, die bereits begonnen und vor dem 31. Dezember 2023 nicht abgeschlossen sind, werden grundsätzlich von der bisherigen Prüferin oder dem bisherigen Prüfer fortgeführt. Sofern diese ab dem 1. Januar 2024 für ein anderes Finanzamt tätig sind, werden die betroffenen Bürgerinnen und Bürger oder Steuerberatungen über den gesetzlichen Zuständigkeitswechsel schriftlich informiert.

    Darüber hinaus kann es in wenigen Fällen vorkommen, dass Prüfungsanordnungen ergänzt werden müssen. In diesem Fall versenden die Finanzämter entsprechende Schreiben.

    Oberfinanzdirektion Karlsruhe, Mitteilung vom 14.11.2023

    07.12.2023 4463