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    bb.aktuell

    25.07.2024

    Kein Grundsteuererlass bei Sanierung eines baufälligen Denkmals
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    24.07.2024

    Erste Grundsteuer-Musterklage in Ostdeutschland eingereicht
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    23.07.2024

    DStV reicht Stellungnahme zur Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen ein
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    bb.aktuell

    Umsatzsteuer-Sonderprüfung führte 2022 zu einem Mehrergebnis in Höhe von 1,53 Mrd. Euro

    Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die im Jahr 2022 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen bei der Umsatzsteuer zu einem Mehrergebnis von rund 1,53 Mrd. Euro geführt. Das teilt das Bundesfinanzministerium (BMF) mit.

    Die Ergebnisse aus der Teilnahme von Umsatzsteuer-Sonderprüfern an allgemeinen Betriebsprüfungen oder an den Prüfungen der Steuerfahndung sind in diesem Mehrergebnis nicht enthalten.

    Umsatzsteuer-Sonderprüfungen werden unabhängig vom Turnus der allgemeinen Betriebsprüfung und ohne Unterscheidung der Größe der Betriebe vorgenommen. Im Jahr 2022 wurden 64.250 Umsatzsteuer-Sonderprüfungen durchgeführt. Im Jahresdurchschnitt waren 1.673 Umsatzsteuer-Sonderprüfer eingesetzt.

    Jeder Prüfer führte im Durchschnitt 38 Sonderprüfungen durch. Dies bedeutet für jeden eingesetzten Prüfer ein durchschnittliches Mehrergebnis von rund 0,91 Mio. Euro.

    Bundesfinanzministerium, Mitteilung vom 10.7.2023

    03.08.2023 4246