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    bb.aktuell

    25.04.2024

    Bundesfinanzministerium veröffentlicht erste Riester-Auszahlungsstatistik
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    24.04.2024

    Finanzamt darf einen Investitionsabzugsbetrag für nachträglich steuerbefreite Photovoltaikanlage streichen
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    22.04.2024

    Festsetzung von Verspätungszuschlägen für die verspätete Abgabe der Einkommensteuererklärungen 2018 und 2019
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    bb.aktuell

    Einzelfragen zur Abgeltungsteuer: Kapitalmaßnahme von Air Liquide S. A. (Frankreich) im Juni 2022

    Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nach §§ 1, 7 KapErhStGsetz (EStG)

    Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die o. g. Kapitalmaßnahme Folgendes:

    • Die Air Liquide S. A. (Frankreich) hat am 8. Juni 2022 eine Kapitalmaßnahme durchgeführt, bei der Gratisaktien im Verhältnis 1:10 an die Anteilseigner ausgegeben wurden.

    • Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen liegen für diese Kapitalmaßnahme die Voraussetzungen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln gemäß §§ 1, 7 KapErhStG vor. Die Anschaffungskosten der Altanteile sind nach dem rechnerischen Bezugsverhältnis auf die eingebuchten jungen Anteile zu übertragen. Als Zeitpunkt der Anschaffung der jungen Anteile gilt der Zeitpunkt der Anschaffung der Altanteile.

    BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 1 - S-2252 / 19 / 10028 :019 vom 11.10.2022

    01.11.2022 3030