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    bb.aktuell

    22.01.2026

    Digitaler Steuerbescheid: Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe (§ 122a AO)
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    21.01.2026

    Mannheim Tax Index 2025: Steuersätze in Europa gleichen sich an
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    20.01.2026

    Doppelte Haushaltsführung: Aufwendungen für einen KFZ-Stellplatz neben Aufwendungen für die Mietwohnung als Werbungskosten abziehbar
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    bb.aktuell

    Digitaler Steuerbescheid: Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe (§ 122a AO)

    Wer seinen Steuerbescheid in digitaler Form erhalten möchte, muss dieses Jahr letztmalig aktiv dazu einwilligen. Das Finanzministerium Schleswig-Holstein wirbt dafür, von der elektronischen Bekanntgabe in ELSTER Gebrauch zu machen.

    Die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden als Regelfall wurde bundesweit auf den 1. Januar 2027 verschoben. Ab diesem Zeitpunkt stellt das Finanzamt Steuerbescheide und andere Schreiben automatisch über ELSTER zum Abruf bereit, wenn Steuerpflichtige die entsprechende Steuererklärung zuvor über ELSTER eingereicht haben. Mit der Verschiebung des Anwendungszeitpunkts soll allen Beteiligten ausreichend Zeit eingeräumt werden, sich auf die Umstellung von der postalischen Bekanntgabe in Papierform auf die elektronische Bereitstellung des Steuerbescheides einzustellen.

    Für 2026 gilt durch diese Verschiebung noch die Regelung der Vorjahre: Wer seinen Steuerbescheid in digitaler Form erhalten möchte, muss in diesem Jahr letztmalig aktiv dazu einwilligen. Ab 2027 gilt: Wer für eine elektronisch übermittelte Steuererklärung eine Bekanntgabe des Bescheids per Post in Papierform möchte, muss der elektronischen Bekanntgabe ab 2027 aktiv widersprechen. Für in Papierform eingereichte Steuererklärungen ist ein solcher Antrag nicht notwendig.

    Was bedeutet das konkret für Steuerpflichtige?

    • Wer bereits in die elektronische Bekanntgabe eingewilligt hat oder im Jahr 2026 einwilligen wird, erhält grundsätzlich einen elektronischen Steuerbescheid. Wer nicht einwilligt, erhält auch im Jahr 2026 weiterhin einen Steuerbescheid in Papierform.

    • Wer auch nach 2026 den Steuerbescheid in Papierform erhalten möchte, muss dies beantragen. Eine entsprechende elektronische Antragsmöglichkeit wird im Laufe des Jahres 2026 zur Verfügung gestellt. Erforderlich ist dieser Antrag erst ab dem 1. Januar 2027.

    • Kein Antrag auf Papierform des Steuerbescheids ist notwendig für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung in Papierform abgeben haben: Steuerpflichtige, die weder steuerlich beraten noch selbst bei ELSTER registriert sind, erhalten ihren Steuerbescheid auch nach neuer Rechtslage weiterhin ohne Antrag postalisch in Papierform.

    Finanzministerium Schleswig-Holstein, Mitteilung vom 7.1.2026

    22.01.2026 7188