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    03.12.2025

    Bewertung der verdeckten Gewinnausschüttung durch die Übertragung eigener Anteile einer GmbH an den Alleingesellschafter
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    02.12.2025

    Spendenabzug für als Miete an den Alleingesellschafter zurückgezahlte Beträge kann anzuerkennen sein
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    01.12.2025

    Entwicklung der Mehrwertsteuer: Planspiele der EU-Kommission
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    Pilotprojekt des Finanzamts Kassel: Die Steuer macht jetzt das Amt

    Automatisch einen Vorschlag für die Festsetzung der Einkommensteuer 2024 erhalten, ohne vorher eine Steuererklärung abzugeben: In diesen Genuss kommen in diesem Jahr ausgewählte Bürgerinnen und Bürger im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Kassel. Ein Pilotprojekt der Hessischen Steuerverwaltung soll den Bürgerinnen und Bürgern das Leben leichter machen.

    Die Abgabe der Steuererklärung ist für viele Bürgerinnen und Bürger eine jährlich wiederkehrende Herausforderung, denn sie müssen zahlreiche Daten sammeln und dem Amt übermitteln. Dabei liegen der Steuerverwaltung aufgrund von gesetzlich verankerten Meldepflichten bereits zahlreiche Informationen vor – etwa über Lohn, Rente und Versicherungen. Hier bringt ein automatisierter Vorschlag für die Festsetzung der Einkommensteuer 2024 einen echten Gewinn.

    Wie läuft das Verfahren im Pilotprojekt ab?

    Das Finanzamt Kassel wird einer ausgewählten Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, die nicht steuerlich vertreten bzw. beraten werden und deren Steuerdaten dem Finanzamt Kassel mutmaßlich bereits vorliegen, einen Vorschlag für die Festsetzung der Einkommensteuer 2024 unterbreiten. Dieser kann die Abgabe einer Steuererklärung überflüssig machen.

    Was müssen die beteiligten Bürgerinnen und Bürger tun?

    Die Bürgerinnen und Bürger müssen den Vorschlag für die Festsetzung der Einkommensteuer 2024 nur noch prüfen. Sind sie einverstanden, müssen sie nichts weiter unternehmen. Das Finanzamt Kassel wird nach Ablauf einer Frist von vier Wochen einen Einkommensteuerbescheid 2024 ohne weiteres Zutun der Bürgerinnen und Bürger erlassen. Sofern den Bürgerinnen und Bürgern weitere Aufwendungen entstanden sind, können sie diese innerhalb der Frist geltend machen. Natürlich können die Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin eine Steuererklärung abgeben.

    Hessisches Ministerium der Finanzen, Pressemitteilung vom 14.8.2025

    08.09.2025 6933