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    bb.aktuell

    30.03.2023

    Restnutzungsdauer eines Mietobjekts kann nach der Immobilienwertverordnung berechnet werden
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    29.03.2023

    BFH konkretisiert Rechtsprechung zu steuerschädlichen Vorbehalten in Bezug auf eine Pensionszusage
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    28.03.2023

    Beweis der Unrichtigkeit einer Postzustellungsurkunde durch Zeugenvernehmung
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    bb.lexika.steuer

    Steuernummer

    Die Steuernummer wird vom zuständigen Finanzamt an natürliche Personen und Unternehmen vergeben. Sie ist neben der seit 2011 eingeführten Steueridentifikationsnummer, die vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben wird, gültig. Je nach dem Standard des jeweiligen Bundeslandes kann die Steuernummer 10 oder 11 Stellen aufweisen.

    Der Nummernaufbau beginnt mit den letzten Ziffern der einheitlichen Bundesfinanzamtsnummer (2 bis 3 Stellen). Danach folgt der Finanzamtsbezirk innerhalb des betreffenden Finanzamtes (3 bis 4 Stellen). Die persönliche Unterscheidungsnummer (3 Stellen) und ein Prüfziffer (1 Stelle) bilden den Schluss.