Cookies bei B&B


Zur Personalisierung der vorliegenden Website verwenden wir Cookies. Diese dienen zur Analyse des Nutzerverhaltens und zur Verbesserung der Website. Durch nachfolgende Genehmigung stimmen Sie dem Einsatz zu. Für den Fall, dass Sie der Nutzung funktionaler Cookies nicht zustimmen, ist unsere Seite leider nicht vollständig nutzbar.

Sie können den Zustimmung jederzeit widerrufen. Verzweigen Sie hier auf die Seite bb.datenschutz.




      Google Analytices ist ausgeschaltet !!!


  • Hier geht es zum Impressum.
  • linie
    Bartonitz & Bartonitz
    bb.aktuell [ mehr ]
    bb.lexika [ mehr ]
    bb.profil [ mehr ]
    bb.team [ mehr ]
    bb.karriere [ mehr ]
    bb.download [ mehr ]
    bb.portal [ mehr ]
    linie

    bb.aktuell

    15.01.2026

    Bagatellgrenze bei der Künstlersozialabgabe steigt
    [ mehr ]

    14.01.2026

    Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
    [ mehr ]

    13.01.2026

    Bundesrat für mehr Elterngeld und Ausweitung auf Pflegeeltern
    [ mehr ]

    bb.aktuell

    Landesrechtliches Verbot einer kommunalen Übernachtungsteuer mit der Bayerischen Verfassung vereinbar

    Mit Entscheidung vom 14. November 2025 hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof eine Popularklage der Landeshauptstadt München und zweier weiterer bayerischer Städte gegen das landesrechtliche Verbot einer kommunalen Übernachtungsteuer in Art. 3 Abs. 3 Satz 1 KAG als unbegründet abgewiesen.

    Das Gericht erklärte, In der im März 2023 vom Landesgesetzgeber vorgenommenen Erweiterung des Katalogs der unzulässigen Verbrauch- und Aufwandsteuern um diese Steuerart liege keine verfassungswidrige Einschränkung der kommunalen Finanzhoheit als Ausprägung des Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden (Art. 11 Abs. 2 Satz 2, Art. 83 Abs. 2 Satz 2 BV).

    Das Verbot der Erhebung einer Übernachtungsteuer berühre weder eine originäre Besteuerungskompetenz der Gemeinden, noch werde dadurch der Kernbereich der gemeindlichen Finanzautonomie verletzt.

    Der gesetzliche Ausschluss dieser Form einer örtlichen Aufwandsteuer sei auch nicht unverhältnismäßig.

    Zum Volltext der Entscheidung (PDF)

    BayVerfGH, Pressemitteilung zu Entscheidung vom 14.11.2025, Vf. 3-VII-23

    10.12.2025 7107