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    bb.aktuell

    13.11.2025

    Beschränkte Steuerpflicht von Versorgungsbezügen aus einer früheren inländischen Betriebsstätte
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    12.11.2025

    Abziehbarkeit von Beiträgen zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung als Sonderausgaben verfassungsrechtlich nicht geboten
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    11.11.2025

    Ungekürztes deutsches Kindergeld bei fehlender Mitwirkung der ausländischen Verbindungsstelle
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    bb.aktuell

    Bekanntmachung der Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2025

    Nach § 4 Absatz 2 Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG) vom 30. Oktober 1997 (Bundesgesetzblatt I, Seite 2678) ist der Antrag auf Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstellen. Die Vordruckmuster für 2025 mit Erläuterungen werden hiermit bekannt gemacht.

    Die Vordrucke können auch maschinell hergestellt werden, wenn sie sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthalten. Abweichende Formate sind zulässig; die Erklärung zu den Einkommensverhältnissen kann hervorgehoben oder auf sie auffallend hingewiesen werden. Maschinell erstellte Anträge für Aufwendungen i. S. d. § 2 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 WoPG brauchen nicht handschriftlich von dem Unternehmen unterschrieben zu werden.

    Die Beantragung der Wohnungsbauprämie für Bausparbeiträge (§ 2 Absatz 1 Nummer 1 WoPG) kann auch auf elektronischem Wege erfolgen, sofern ein zulässiges elektronisches Antragsverfahren von der Bausparkasse angeboten wird (Randnummern 8 und 9 der Erläuterungen).

    Die Antragsformulare auf Wohnungsbauprämie 2025 werden im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

    Anlage 1: Antrag auf Wohnungsbauprämie für Bausparbeiträge (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 WoPG)

    Anlage 2: Antrag auf Wohnungsbauprämie für Aufwendungen i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 2 – 4 WoPG

    BMF, Schreiben vom 23.09.2025

    13.10.2025 6994