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    bb.aktuell

    13.11.2025

    Beschränkte Steuerpflicht von Versorgungsbezügen aus einer früheren inländischen Betriebsstätte
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    12.11.2025

    Abziehbarkeit von Beiträgen zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung als Sonderausgaben verfassungsrechtlich nicht geboten
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    11.11.2025

    Ungekürztes deutsches Kindergeld bei fehlender Mitwirkung der ausländischen Verbindungsstelle
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    bb.aktuell

    Tabaksteuer: Ab dem 1. Januar 2026 neue Steuertarife

    Gemäß § 2 Tabaksteuergesetz treten ab 1. Januar 2026 neue Steuertarife in Kraft. Mit der Umstellung der Steuertarife ändern sich auch die Tarifkennzeichen, die auf den Steuerzeichen zu verwenden sind.

    In diesem Zusammenhang weist der Zoll darauf hin, dass es hinsichtlich des Steuertarifs für Zigarren/Zigarillos und Pfeifentabak keine Veränderungen gibt und Steuerzeichen für diese beiden Gattungen auch über den Jahreswechsel hinaus unverändert zu beziehen sind.

    Einzelheiten dazu im Schreiben an die Bezieher von Steuerzeichen vom 24. Juli 2025:

    zoll.de, Meldung vom 29.7.2025

    11.09.2025 6942