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    bb.aktuell

    13.11.2025

    Beschränkte Steuerpflicht von Versorgungsbezügen aus einer früheren inländischen Betriebsstätte
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    12.11.2025

    Abziehbarkeit von Beiträgen zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung als Sonderausgaben verfassungsrechtlich nicht geboten
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    11.11.2025

    Ungekürztes deutsches Kindergeld bei fehlender Mitwirkung der ausländischen Verbindungsstelle
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    bb.aktuell

    BStBK: Steuerfachwirt als berufliche Fortbildung gestärkt

    Seit dem 1. August 2025 ist der Abschluss »Steuerfachwirt« offiziell auf dem Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) eingestuft und in die Liste der zugeordneten Qualifikationen aufgenommen. Für diese Stärkung der beruflichen Fortbildung setzte sich die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) seit Langem ein – mit Erfolg. Auf ihre Initiative hin beschlossen die Gremienmitglieder des DQR, das Kompetenzniveau des Steuerfachwirts erstmals zuzuordnen.

    BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab erklärt: »Die Einstufung wertet die berufliche Fortbildung zum Steuerfachwirt weiter auf und macht die hohe Qualität des Abschlusses europaweit sichtbar. Jetzt ist die Fortbildung auf einer Stufe mit dem akademischen Bachelorabschluss. Dadurch gewinnt der Beruf nicht nur an Attraktivität, sondern eröffnet engagierten Fachkräften auch neue Entwicklungsperspektiven.«

    Durch die Zuordnung auf einer Ebene mit dem Bachelor-Niveau wird das anspruchsvolle Qualifikationsprofil der Fortbildung anerkannt: Steuerfachwirte übernehmen eigenverantwortlich komplexe fachliche Aufgaben, analysieren Problemstellungen und steuern Prozesse in ihrem beruflichen Umfeld – eine Kompetenz, die in der Praxis unverzichtbar ist.

    Bundessteuerberaterkammer (BStBK), Pressemitteilung 08/2025 vom 4.8.2025

    21.08.2025 6902