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    bb.aktuell

    13.11.2025

    Beschränkte Steuerpflicht von Versorgungsbezügen aus einer früheren inländischen Betriebsstätte
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    12.11.2025

    Abziehbarkeit von Beiträgen zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung als Sonderausgaben verfassungsrechtlich nicht geboten
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    11.11.2025

    Ungekürztes deutsches Kindergeld bei fehlender Mitwirkung der ausländischen Verbindungsstelle
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    bb.aktuell

    Umstrukturierungen am Bundesfinanzhof: Auflösung des XI. Senats zum 1. August 2025

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat zum 1. August 2025 eine größere Umstrukturierung in der geschäftsplanmäßigen Verteilung der Senatszuständigkeiten vorgenommen und die Zahl seiner Senate um einen Senat auf dann zehn Senate reduziert.

    Aufgelöst wurde der bisherige XI. Senat. Seine Zuständigkeit für einen Teil der Umsatzsteuerverfahren übernimmt der V. Senat, dem dadurch wieder die Bearbeitung für alle Umsatzsteuerverfahren obliegt. Die ebenfalls dem XI. Senat zugeordnete Materie des Bilanzsteuerrechts ist zukünftig dem IX. Senat zugewiesen.

    Damit einher geht der Senatswechsel mehrerer Richter aus dem XI. Senat. Nähere Informationen zur geänderten personellen Zusammensetzung der Senate und der fachlichen Zuständigkeit erhalten Sie unter https://www.bundesfinanzhof.de/de/gericht/organisation/senate/.

    Der BFH wird zukünftig mit 53 Richterinnen und Richtern arbeiten. Die Stellenreduzierung wird durch Altersabgänge erreicht und einvernehmlich mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, in dessen Geschäftsbereich der BFH ressortiert, vollzogen. Der Präsident des BFH, Dr. Hans-Josef Thesling, betonte: »Die Reduzierung der Senate führt zu keiner Beeinträchtigung des effektiven Rechtsschutzes. Der BFH wird weiterhin in gewohnter und von den Steuerbürgerinnen und -bürgern erwarteter kompetenter Weise Recht sprechen.«

    BFH, Mitteilung vom 31. Juli 2025

    18.08.2025 6893