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    bb.aktuell

    15.01.2026

    Bagatellgrenze bei der Künstlersozialabgabe steigt
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    14.01.2026

    Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
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    13.01.2026

    Bundesrat für mehr Elterngeld und Ausweitung auf Pflegeeltern
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    bb.aktuell

    Anfechtung einer Tilgungsbestimmung wegen Drohung

    Eine Tilgungsbestimmung (§ 225 Abs. 1 der Abgabenordnung --AO--) ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die nach den Regeln der §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auszulegen ist und auf die die Vorschriften der §§ 116 ff. BGB entsprechende Anwendung finden.

    Auch ein Dritter, der auf eine fremde Steuerschuld leistet (§ 48 Abs. 1 AO), gibt eine Tilgungsbestimmung im Sinne von § 225 Abs. 1 AO ab.

    Hat ein Dritter, der auf eine fremde Steuerschuld geleistet hat, seine Tilgungsbestimmung (§ 48 Abs. 1 i.V.m. § 225 Abs. 1 AO) wegen einer Drohung nach § 123 Abs. 1 Alternative 2 BGB wirksam angefochten, ist die Tilgungsbestimmung gemäß § 142 BGB als von Anfang an nichtig anzusehen. Dem Dritten kann in diesem Fall ein Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 Satz 1 und 2 AO zustehen.

    Bundesfinanzhof, Urteil vom 19.3.2025, X R 20/23

    09.07.2025 6825