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    22.04.2025

    Keine Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer wegen Verfassungswidrigkeit ohne besonderes Aussetzungsinteresse
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    21.04.2025

    Carried Interest aus vermögensverwaltendem US-Fonds
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    16.04.2025

    BFH: Britische Steuerprivilegien mit Folgewirkungen in Deutschland
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    bb.aktuell

    CDU/CSU-Fraktion stellt Große Anfrage zu Cum-Ex-Geschäften

    Die CDU/CSU-Fraktion macht die Cum-Ex-Geschäfte zum Thema einer Großen Anfrage (20/14356). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, ob Hamburg im Jahr 2016 das einzige der 16 Bundesländer gewesen sei, das die Rückforderungen von zu Unrecht erhaltenen Kapitalertragsteuererstattungen aus Cum-Ex-Geschäften verjähren lassen wollte. Außerdem wird gefragt, ob Hamburg im Jahr 2017 erst durch das Bundesministerium der Finanzen zu einer Geltendmachung der Kapitalertragsteuererstattungen aus Cum-Ex-Geschäften gegenüber der Warburg-Bank veranlasst werden musste. Die Kontakte und Beziehungen von Politikern untereinander sowie zu Vertretern der Warburg-Bank im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Steuerfall sind ebenfalls Thema der Großen Anfrage. Die Abgeordneten erkundigen sich auch nach Spenden der Warburg-Bank an die SPD.

    In der Vorbemerkung zur Großen Anfrage verweist die CDU/CSU-Fraktion darauf, dass die Bundesregierung und die sie tragende Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP verhindert hätten, dass die Geschehnisse um die Rückforderung der zu Unrecht erhaltenen Kapitalertragsteuererstattungen aus Cum-Ex-Geschäften von der Warburg-Bank aufgeklärt werden konnten. Entgegen jeglicher parlamentarischen Praxis hätten die Fraktionen der damaligen Koalition den Antrag der CDU/CSU-Fraktion auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses abgelehnt. Dabei werfe das Agieren der Freien und Hansestadt Hamburg unter der Verantwortung des damaligen Ersten Bürgermeisters, späteren Bundesministers der Finanzen und jetzigen Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) in der Warburg-Steueraffäre schwerwiegende politische Fragen auf.

    Bundestag, hib-Meldung 9/2025 vom 6. 1.2025

    28.01.2025 6539