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    bb.aktuell

    16.01.2025

    Private Fahrzeugnutzung: Auch nicht ordnungsgemäßes Fahrtenbuch kann Anscheinsbeweis erschüttern
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    15.01.2025

    FG Berlin-Brandenburg bestätigt die Verfassungsmäßigkeit des neuen grundsteuerlichen Bewertungsrechts im sog. Bundesmodell
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    14.01.2025

    Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Werbeaufwendungen
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    Obligatorische E-Rechnung: FAQ-Katalog des BMF gibt Antworten

    Zum 01.01.2025 wird die E-Rechnung verpflichtend. Aus diesem Anlass hat das Bundesfinanzministerium (BMF) jetzt einen FAQ-Katalog online gestellt, der Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur E Rechnung gibt.

    Die detaillierte Verwaltungsauffassung könne dem BMF-Schreiben vom 15.10.2024 entnommen werden, fügt das Ministerium hinzu.

    Hintergrund: Mit dem Wachstumschancengesetz sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 Umsatzsteuergesetz für nach dem 31.12.2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Ab 01.01.2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern regelmäßig eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden. Bei der Einführung dieser obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung gelten Übergangsregelungen.

    Private Endverbraucher sind von diesen Regelungen nicht betroffen.

    -> zum Katalog auf der Internetseite des BMF

    Bundesfinanzministerium, PM vom 19.11.2024

    16.12.2024 6466