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    22.04.2025

    Keine Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer wegen Verfassungswidrigkeit ohne besonderes Aussetzungsinteresse
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    21.04.2025

    Carried Interest aus vermögensverwaltendem US-Fonds
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    16.04.2025

    BFH: Britische Steuerprivilegien mit Folgewirkungen in Deutschland
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    bb.aktuell

    Besteuerung: Antigua und Barbuda von der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke gestrichen

    Der Rat hat am 8. Oktober 2024 Antigua und Barbuda von der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke gestrichen. Damit umfasst die EU-Liste nun die folgenden 11 Länder und Gebiete:

    • Amerikanisch-Samoa

    • Anguilla

    • Fidschi

    • Guam

    • Palau

    • Panama

    • Russland

    • Samoa

    • Trinidad und Tobago

    • Amerikanische Jungferninseln

    • Vanuatu

    Der Rat bedauert, dass diese Länder und Gebiete in Steuerfragen noch nicht kooperativ sind, und ersucht sie, ihren Rechtsrahmen zu verbessern, um die offenen Fragen zu klären.

    Warum Antigua und Barbuda von der Liste gestrichen wurden

    Antigua und Barbuda wurden im Oktober 2023 in die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke aufgenommen, nachdem das Globale Forum der OECD in Bezug auf den Informationsaustausch auf Ersuchen eine negative Bewertung abgegeben hatte. Nach entsprechenden Änderungen der in Antigua und Barbuda geltenden Vorschriften hat das Globale Forum dem Land eine ergänzende Überprüfung zugebilligt, die in naher Zukunft durchgeführt wird. Bis das Ergebnis dieser Überprüfung vorliegt, wurde Antigua und Barbuda in den entsprechenden Abschnitt von Anhang II aufgenommen.

    Darüber hinaus haben zwei Länder und Gebiete (Fidschi und Palau), die bereits vor geraumer Zeit in die Liste aufgenommen wurden, vielversprechende Schritte im Hinblick auf die Einhaltung der Kriterien für die Aufnahme in die Liste unternommen. Dies wurde in ihren Einträgen vermerkt

    Rat der EU, Pressemitteilung vom 08.10.2024

    29.10.2024 6379