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    bb.aktuell

    08.10.2024

    Positives Eigenkapital ist nach Umwandlung einer GmbH in eine KG für Zwecke des § 4 Abs. 4a EStG als Einlage zu berücksichtigen
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    07.10.2024

    Rechtsatzsammlung 2023 veröffentlicht
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    03.10.2024

    Niedersächsisches FG: Keine Zweifel an der Wirksamkeit der StBPPV und der aktiven Nutzungspflicht des beSt
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    bb.aktuell

    Fragen und Antworten zum Ausgleich der kalten Progression

    »Kalte Progression« ist ein häufig gehörter Begriff, wenn es um die Einkommensteuer geht: Gemäß dem Progressionsbericht werden als kalte Progression Steuermehreinnahmen bezeichnet, die entstehen, soweit Einkommenserhöhungen die Inflation ausgleichen und es in Folge des progressiven Einkommensteuertarifs bei somit unverändertem Realeinkommen zu einem Anstieg der Durchschnittsbelastung kommt.

    In einfacheren Worten: Der Begriff der »kalten Progression« bezeichnet eine Art schleichende Steuererhöhung, wenn eine Gehaltserhöhung komplett durch die Inflation aufgefressen wird, aber dennoch zu einer höheren Besteuerung führt. Ergebnis: Obwohl das Gehalt gestiegen ist, hat man real weniger Geld in der Tasche.

    Auf welcher Basis die kalte Progression bemessen wird, worum es bei ihrem Ausgleich geht, wer davon profitiert (und wie) – diese und viele weitere Fragen beantwortet das Bundesfinanzministerium (BMF) in seinen »FAQ - Fragen und Antworten zum Ausgleich der kalten Progression«.

    BMF vom 13.8.2024

    16.09.2024 6300