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    19.09.2024

    Gewinne von Tochtergesellschaften sind bei der Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen nicht einzubeziehen
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    18.09.2024

    Lieferung von Abfall unterliegt der Umsatzsteuer
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    17.09.2024

    Feiertagszuschläge: Maßgeblichkeit des regelmäßigen Beschäftigungsorts
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    bb.aktuell

    Anhängiges Verfahren zum Differenzkindergeld

    Der Begriff »Differenzkindergeld« bezieht sich auf die Situation, wenn ein Anspruch auf Kindergeld besteht, aber das in einem anderen Land gewährte Kindergeld niedriger ist als das in Deutschland zustehende Kindergeld. In diesem Fall wird in Deutschland der Unterschiedsbetrag als Differenzkindergeld gezahlt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Familie den vollen Betrag an Kindergeld erhält, der ihr zusteht.

    Vor dem BFH ist nun ein Fall anhängig, der sich auf eine Situation Deutschland/Schweiz bezieht. Folgende Frage muss geklärt werden:

    Kommt es bei der Ermittlung des Differenzkindergelds zwischen der Schweiz und Deutschland allein auf den Vergleich des deutschen Kindergelds mit der Schweizer Kinderzulage an oder ist die tatsächlich zugeflossene (Netto)Leistung mit der Höhe des deutschen Kindergelds zu vergleichen, da die Schweizer Kinderzulage mit dem individuellen Steuersatz des Berechtigten zu versteuern ist? (BFH Anhängiges Verfahren III R 37/23)

    02.09.2024 6279