Cookies bei B&B


Zur Personalisierung der vorliegenden Website verwenden wir Cookies. Diese dienen zur Analyse des Nutzerverhaltens und zur Verbesserung der Website. Durch nachfolgende Genehmigung stimmen Sie dem Einsatz zu. Für den Fall, dass Sie der Nutzung funktionaler Cookies nicht zustimmen, ist unsere Seite leider nicht vollständig nutzbar.

Sie können den Zustimmung jederzeit widerrufen. Verzweigen Sie hier auf die Seite bb.datenschutz.




      Google Analytices ist ausgeschaltet !!!


  • Hier geht es zum Impressum.
  • linie
    Bartonitz & Bartonitz
    bb.aktuell [ mehr ]
    bb.lexika [ mehr ]
    bb.profil [ mehr ]
    bb.team [ mehr ]
    bb.karriere [ mehr ]
    bb.download [ mehr ]
    bb.portal [ mehr ]
    linie

    bb.aktuell

    08.10.2024

    Positives Eigenkapital ist nach Umwandlung einer GmbH in eine KG für Zwecke des § 4 Abs. 4a EStG als Einlage zu berücksichtigen
    [ mehr ]

    07.10.2024

    Rechtsatzsammlung 2023 veröffentlicht
    [ mehr ]

    03.10.2024

    Niedersächsisches FG: Keine Zweifel an der Wirksamkeit der StBPPV und der aktiven Nutzungspflicht des beSt
    [ mehr ]

    bb.aktuell

    DStV fordert: Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen abschaffen

    Die EU-Kommission leitet eine Überprüfung der Anzeigepflichten grenzüberschreitender Steuergestaltungen ein. Zugleich übt DStV-Präsident StB Torsten Lüth in der Zeitschrift »Das Parlament« deutliche Kritik an EU-Bürokratie und Planungsunsicherheit für den Berufsstand. Ein Musterbeispiel wirkungsloser Berichtspflichten: Die Anzeigepflichten grenzüberschreitender Steuergestaltung.

    Die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen ist seit Ende 2019 gesetzlich in den §§ 138d ff. der Abgabenordnung (AO) verankert. Dabei gilt die Mitteilungspflicht für sog. Intermediäre und damit insbesondere für den Berufsstand. Mit der Normierung der Mitteilungspflicht setzte Deutschland die EU-Richtlinie 2018/882 (EU) bezüglich des automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung um. Im europäischen Sprachgebrauch ist die EU-Richtlinie unter dem Begriff »DAC 6« bekannt.

    Während Teile der Bundesregierung noch immer von einer Bürokratieanreicherung in Form der Erweiterung der Mitteilungspflicht auf nationale Steuergestaltungen träumen, müssen die Anzeigepflichten grenzüberschreitender Steuergestaltungen nun zum ersten Mal zum TÜV. Genauer gesagt: Die DAC selbst verpflichtet die EU-Kommission zur Bewertung der Wirksamkeit, Effizienz und fortlaufender Relevanz der Anzeigepflichten.

    Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) reicht im Konsultationsverfahren dazu seine Stellungnahme ein und macht dabei DAC 6 zum Gradmesser für die vollmundigen Ankündigungen aus Brüssel: Wenn die EU-Kommission es ernst meint, die Berichtspflichten und die überbordende Bürokratie in der EU konsequent um 25 % abzubauen, dann muss die wirkungslose Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen ganz oben auf die Liste der Streichkandidaten gesetzt werden.

    In der Zeitschrift »Das Parlament« vom 25.05.2024 (74. Jahrgang Nr. 22-23; Seite 6 Artikel: »Brüsseler Bürokratie«) übte auch DStV-Präsident StB Torsten Lüth deutliche Kritik an der EU-Bürokratie und fehlender Planungssicherheit für den Berufsstand. »Für möglichst unbürokratische Abläufe in der EU fehlt die erforderliche Planungs- und Rechtssicherheit nicht zuletzt für angehende Steuerberater«, kritisierte Lüth etwa im Hinblick auf die konsequente Nutzung digitaler Möglichkeiten zur Entbürokratisierung. Das Musterbeispiel an wirkungsloser EU-Bürokratie wird in dem Artikel ebenfalls genannt: Die Anzeigepflichten grenzüberschreitender Steuergestaltungen der DAC 6.

    DStV, Mitteilung vom 17.06.2024

    02.07.2024 6175