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    08.10.2024

    Positives Eigenkapital ist nach Umwandlung einer GmbH in eine KG für Zwecke des § 4 Abs. 4a EStG als Einlage zu berücksichtigen
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    07.10.2024

    Rechtsatzsammlung 2023 veröffentlicht
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    03.10.2024

    Niedersächsisches FG: Keine Zweifel an der Wirksamkeit der StBPPV und der aktiven Nutzungspflicht des beSt
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    bb.aktuell

    Gewerbesteuereinnahmen 2022 auf neuem Höchststand

    Die Gemeinden in Deutschland haben im Jahr 2022 rund 70,2 Milliarden Euro an Einnahmen aus der Gewerbesteuer erzielt. Dies bedeutet ein Plus von rund 9,1 Milliarden Euro beziehungsweise 14,9 % gegenüber dem Vorjahr, teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Damit wurde auch in 2022 ein neuer Rekord bei den Gewerbesteuereinnahmen erreicht. Nach einem Rückgang im ersten Corona-Jahr 2020 hatten die Gewerbesteuereinnahmen bereits 2021 einen neuen Höchststand seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 1991 erreicht.

    Die höchsten Anstiege gegenüber dem Vorjahr bei den Flächenländern verzeichneten Sachsen-Anhalt mit 34,8 % und Rheinland-Pfalz mit 26,7 %. Bei den Stadtstaaten hatte Hamburg mit 23,6 % das stärkste Plus. Dagegen hat Brandenburg mit einem Minus von 3,8 % als einziges Bundesland einen Rückgang zum Vorjahr zu verbuchen.

    Grundsteuereinnahmen leicht im Plus

    Die Einnahmen aus der Grundsteuer A, die auf das Vermögen der land- und fortwirtschaftlichen Betriebe erhoben wird, betrugen 2022 insgesamt 0,4 Milliarden Euro. Dies war gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 0,3 %. Aus der Grundsteuer B, die auf Grundstücke erhoben wird, nahmen die Gemeinden im Jahr 2022 insgesamt 14,9 Milliarden Euro ein und damit 2,0 % mehr als 2021.

    Insgesamt erzielten die Gemeinden in Deutschland im Jahr 2022 Einnahmen aus den Realsteuern (Grundsteuer und Gewerbesteuer) von rund 85,5 Milliarden Euro. Gegenüber 2021 ist dies ein Anstieg um 9,4 Milliarden Euro beziehungsweise 12,4 %.

    Durchschnittlicher Gewerbesteuerhebesatz leicht erhöht

    Die von den Gemeinden festgesetzten Hebesätze zur Gewerbesteuer sowie zur Grundsteuer A und B entscheiden maßgeblich über die Höhe ihrer Realsteuereinnahmen. Im Jahr 2022 lag der durchschnittliche Hebesatz aller Gemeinden in Deutschland für die Gewerbesteuer bei 403 % und ist damit gegenüber dem Vorjahr gleichgeblieben. Bei der Grundsteuer A stieg der Hebesatz im Jahr 2022 gegenüber 2021 um 3 Prozentpunkte auf durchschnittlich 350 %. Der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B nahm gegenüber 2021 ebenfalls bundesweit um 5 Prozentpunkte zu und lag im Jahr 2022 bei 486 %.

    Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 21.8.2023

    18.09.2023 4323