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    bb.aktuell

    12.06.2025

    Vorsteuerabzug bei Sachgründung einer GmbH durch Sacheinlage eines Pkw in die GmbH-Vorgesellschaft
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    11.06.2025

    Erweiterte Kürzung und Drei-Objekt-Grenze bei erstmaligen Grundstücksveräußerungen im sechsten Jahr
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    10.06.2025

    Zuständiges Hauptzollamt nach Verschmelzung
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    bb.aktuell

    Ordnungsgemäße Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Laut Finanzgerichtsordnung muss der Prozessbevollmächtigte die volle Verantwortung für die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde übernehmen - die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde muss daher von dem Prozessbevollmächtigten selbst stammen.

    Daran fehlt es, wenn der Prozessbevollmächtigte eine Begründung des Klägers unter seinem Briefkopf als "Wortlautzitat" wiedergibt und anführt, es handele sich ausschließlich um eine Begründung des Klägers.

    Auch darf der Prozessbevollmächtigte nicht auf die Zulassungsgründe im Katalog des § 115 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 FGO verweisen und mitteilen, der Kläger sei der Auffassung, dass die Revision aus diesen Gründen zuzulassen sei.

    BFH, Beschluss vom 25.7.2023, VIII B 27/22

    31.08.2023 4295