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    19.09.2024

    Gewinne von Tochtergesellschaften sind bei der Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen nicht einzubeziehen
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    18.09.2024

    Lieferung von Abfall unterliegt der Umsatzsteuer
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    17.09.2024

    Feiertagszuschläge: Maßgeblichkeit des regelmäßigen Beschäftigungsorts
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    bb.aktuell

    Vorerst kein ermäßigter Steuersatz für Gastronomie ab 2024

    Im Finanzausschuss haben die Ampel-Fraktionen einen Antrag (20/5810) der Fraktion der CDU/CSU für die Fortführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von sieben Prozent in der Gastronomie über das laufende Jahre 2023 hinaus abgelehnt. Dafür stimmte neben der Antragstellerin die AfD-Fraktion. Die Fraktion Die Linke enthielt sich.

    Die Abgeordneten der Koalition verwiesen in ihrer Begründung insbesondere auf die Folgen für den Bundehaushalt und die angespannte Haushaltssituation. Die SPD argumentierte, dass der derzeit geltende ermäßigte Steuersatz im Subventionsbericht der Bundesregierung auf Platz 3 der Subventionen aufgeführt sei. Eine Fortführung könne also erst im Zuge der Haushaltsberatungen diskutiert werden.

    Dieser Äußerung entnahm die antragstellende Unionsfraktion immerhin „eine gewisse Offenheit“ für ihr Anliegen. Sie verwies auf Äußerungen sowohl von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) als auch von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), die während der Corona-Pandemie als Hilfe für die Gastronomie eingeführte Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes fortzuführen.

    Bundestag, hib-Meldung 473/2023 vom 21.06.2023

    11.07.2023 4206