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    28.03.2024

    Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung kein Arbeitslohn
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    27.03.2024

    Eine Steuerermäßigung und ihre Folgen: Zur Haftung des Steuerberaters
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    26.03.2024

    Erbschaftsteuer bei Berliner Testament
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    Grundsteuer-Ärger: Schon 350.000 Einsprüche

    Bislang sind schon mindestens 350.000 Einsprüche gegen Grundsteuerwertbescheide bei den Finanzämtern eingegangen. Das teilt der Bund der Steuerzahler (BdSt) unter Berufung auf einen Artikel der Zeitschrift „Finanztip“ mit und verdeutlicht: 350.000 Einsprüche – bei aktuell erst 9 Millionen Bescheiden ist das eine Quote von derzeit 3,8 Prozent.

    Bei mehr als 30 Millionen zu erwartenden Bescheiden scheint ein Ende der Einsprüche also noch nicht in Sicht. Deshalb will der BdSt eine drohende Einspruchswelle verhindern und fordert einen Vorläufigkeitsvermerk bei Bescheiden zur Feststellung des Grundsteuerwerts.

    Hintergrund: Die Finanzverwaltung muss alle Einsprüche bearbeiten – es sei denn, die Bescheide würden vorläufig erlassen. Genau das fordert der Bund der Steuerzahler im Rahmen einer Verbände-Allianz. Denn: Wenn die Bescheide vorläufig erlassen werden, kann eine gerichtliche Überprüfung für einzelne Musterverfahren erfolgen. Fällt diese Prüfung positiv aus, wird das für alle vorläufigen Bescheide gelten. Deshalb fordert der BdSt die Finanzverwaltung dazu auf, die Vorläufigkeit zu beschließen. Das würde sowohl die Finanzverwaltung selbst sowie die Steuerberater entlasten als auch den Eigentümern Sicherheit bis zum Abschluss einer gerichtlichen Klärung verschaffen.

    Weil der Bund der Steuerzahler Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer-Reform hat, hier vor allem an der Bewertung im Bundesmodell, bereitet er gemeinsam mit Haus und Grund Deutschland Musterklagen in Bundesländern vor, die sich für das Bundesmodell entschieden haben. Denn: Die Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen festgelegt – Eigentümer haben keine Möglichkeit, gegen diese vorzugehen. Das Verfahren, so der BdSt, sei nicht transparent, auch die Mietpreisniveaustufen seien oft nicht nachvollziehbar und zu wenig differenziert.

    BdSt, Mitteilung vom 16.02.2023

    02.03.2023 3240