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    bb.aktuell

    24.04.2024

    Finanzamt darf einen Investitionsabzugsbetrag für nachträglich steuerbefreite Photovoltaikanlage streichen
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    22.04.2024

    Festsetzung von Verspätungszuschlägen für die verspätete Abgabe der Einkommensteuererklärungen 2018 und 2019
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    18.04.2024

    Ergebnisse der Lohnsteuer-Außenprüfung und Lohnsteuer-Nachschau im Kalenderjahr 2023
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    bb.aktuell

    Mehr Umsatzsteuer für den Bund

    Der Anteil des Bundes am Gesamtaufkommen der Umsatzsteuer ist im Jahr 2021 wieder gestiegen.

    Der Bundesanteil am Gesamtaufkommen habe sich im letzten Jahr auf 45,1 Euro erhöht und sei im Vergleich zum historisch niedrigen Vorjahreswert von 43 Prozent um 2,1 Prozentpunkte angestiegen, heißt es in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/3330) vorgelegten Bericht über Struktur und Höhe des Finanzkraftausgleichs sowie der Zuweisungen gemäß Paragraph 11 des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2021.

    Entsprechend ging der Anteil der Länder von 52,9 auf 51,2 Prozent und der Gemeinden von 4,1 auf 3,7 Prozent zurück. Insgesamt flossen aus der Umsatzsteuer im Jahr 2021 250,8 Milliarden Euro in die Staatskassen. Davon erhielten der Bund rund 113,1, die Länder rund 128,5 und die Gemeinden rund 9,2 Milliarden Euro. Über die Hälfte des gesamten Länderanteils an der Umsatzsteuer floss an die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen.

    Bundestag, hib-Meldung 450/2022 vom 15.09.2022

    06.10.2022 2983