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    28.03.2024

    Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung kein Arbeitslohn
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    27.03.2024

    Eine Steuerermäßigung und ihre Folgen: Zur Haftung des Steuerberaters
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    26.03.2024

    Erbschaftsteuer bei Berliner Testament
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    Erfolgreiche Neuordnung der Ausbildung für Steuerfachangestellte

    Die neu gefasste Ausbildungsverordnung für Steuerfachangestellte ist aktuell im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. I vom 22.08.2022, S. 1390). Sie wird zum 01.08.2023 und damit rechtzeitig zum Ausbildungsbeginn im kommenden Jahr in Kraft treten.

    Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hatte sich gemeinsam mit der Bundessteuerberaterkammer für eine zeitgemäße Neuordnung der Berufsausbildung der Steuerfachangestellten stark gemacht und das Neuordnungsverfahren aktiv begleitet.

    Im Fokus stand vor allem eine zeitgemäße Darstellung der Struktur der Berufsausbildung und des Berufsbildes. Ein besonderes Augenmerk wurde etwa auf die Stärkung der kommunikativen Fähigkeiten und die Vermittlung der digitalen Prozesse in den Kanzleien gelegt. Bewährte Elemente wie die Aufteilung in eine Zwischenprüfung und eine Abschlussprüfung werden auch künftig den Ablauf der Ausbildung bestimmen.

    Der DStV ist überzeugt, dass mit der neuen Ausbildungsordnung ein wichtiger Beitrag geleistet werden kann, um in Zeiten eines zunehmenden Fachkräftemangels die Berufsausbildung der Steuerfachangestellten auch für Zukunft praxisgerecht zu gestalten und interessierte junge Menschen von der Attraktivität des Berufsbildes zu überzeugen.

    In Kürze soll ebenfalls der auf die Ausbildungsordnung abgestimmte und von der Kultusministerkonferenz beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufsschulen im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht werden.

    DStV, Mitteilung vom 23.08.2022

    13.09.2022 2940