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    18.04.2024

    Ergebnisse der Lohnsteuer-Außenprüfung und Lohnsteuer-Nachschau im Kalenderjahr 2023
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    17.04.2024

    BFH: Übermittlung von Informationen zu ausländischen Bankkonten verfassungsgemäß
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    16.04.2024

    Kein Nachweis für Doppelbesteuerung von Renten mittels mathematischer Formel auf der Grundlage von Renten-Entgeltpunkten
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    bb.aktuell

    Homeoffice und Grenzpendler: Bundesregierung hat keine Zahlen

    Die Bundesregierung hat keine Informationen darüber, wie viele der mit Wohnsitz in Deutschland in andere Staaten pendelnden Arbeitnehmer beziehungsweise wie viele Personen mit Wohnsitz im angrenzenden Ausland mit inländischen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit die Homeoffice-Regelung in Anspruch genommen haben. Das geht auf eine Antwort der Bundesregierung (20/3006) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/2797) hervor.

    Grenzgänger sind Beschäftigte, die in einem Land leben und in einem Nachbarland ihr wesentliches Einkommen erzielen, ohne dort einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt zu haben.

    Vor der Corona-Pandemie arbeiteten mehr als 282.000 deutsche Grenzgängerinnen und Grenzgänger in unseren Nachbarstaaten. Davon arbeiteten 13.800 Pendler in Dänemark, 39.500 in den Niederlanden, 3.400 in Belgien, 52.200 in Luxemburg, 62.200 in der Schweiz und 59.500 in Österreich. 174.000 Personen mit Wohnsitz im angrenzenden Ausland arbeiteten 2020 in Deutschland, so die Angaben in der Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion.

    Bundestag, hib-Meldung 407/2022vom 11.08.2022

    06.09.2022 2928