Cookies bei B&B


Zur Personalisierung der vorliegenden Website verwenden wir Cookies. Diese dienen zur Analyse des Nutzerverhaltens und zur Verbesserung der Website. Durch nachfolgende Genehmigung stimmen Sie dem Einsatz zu. Für den Fall, dass Sie der Nutzung funktionaler Cookies nicht zustimmen, ist unsere Seite leider nicht vollständig nutzbar.

Sie können den Zustimmung jederzeit widerrufen. Verzweigen Sie hier auf die Seite bb.datenschutz.




      Google Analytices ist ausgeschaltet !!!


  • Hier geht es zum Impressum.
  • linie
    Bartonitz & Bartonitz
    bb.aktuell [ mehr ]
    bb.lexika [ mehr ]
    bb.profil [ mehr ]
    bb.team [ mehr ]
    bb.karriere [ mehr ]
    bb.download [ mehr ]
    bb.portal [ mehr ]
    linie

    bb.aktuell

    02.05.2024

    Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden
    [ mehr ]

    01.05.2024

    Zuständigkeit für die Außenprüfung bei beschränkt Steuerpflichtigen
    [ mehr ]

    30.04.2024

    Zeitplan für Abschaffung von Steuerklassen III und V offen
    [ mehr ]

    bb.lexika.steuer

    Tarif

    Die Einkommensbesteuerung erfolgt entweder nach dem Grundtarif oder dem Splittingtarif. Der Splittingtarif kommt bei

    • Eheleuten, die sich zusammen zur Einkommensteuer veranlagen lassen,

    • Witwer/Witwen im Jahr nach dem Tod des Ehegatten,

    • Geschiedenen im Scheidungsjahr

    zur Anwendung. In allen anderen Fällen gilt der Grundtarif.

    Gesetze und Urteile (Quellen)

    § 32a EStG