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    bb.aktuell

    02.05.2024

    Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden
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    01.05.2024

    Zuständigkeit für die Außenprüfung bei beschränkt Steuerpflichtigen
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    30.04.2024

    Zeitplan für Abschaffung von Steuerklassen III und V offen
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    bb.lexika.steuer

    Realsplitting

    Im Zuge des Realsplittings werden Unterhaltszahlungen an den dauernd getrennt lebenden oder an den geschiedenen Ehepartner steuerlich abzugsfähig.

    So können Unterhaltszahlungen bis zu einem Betrag von 13.805,– € im Kalenderjahr als Sonderausgaben abgezogen werden. Im Gegenzug muss der Empfänger der Zahlung das Geld versteuern.

    Die Unterhaltszahlungen gehören beim Empfänger zu den sonstigen Einkünften. Das Realsplitting kann insgesamt zu einer niedrigeren Steuerlast führen, wenn ein Ehepartner ein hohes und der andere Ehepartner kein Einkommen oder ein vergleichsweise niedriges Einkommen erzielt.

    Muss ein Steuerpflichtiger an mehrere geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehepartner Unterhalt zahlen, so kann er den Betrag von 13.805,– € auch mehrfach geltend machen.

    Gesetze und Urteile (Quellen)

    § 10 EStG