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    bb.aktuell

    25.04.2024

    Bundesfinanzministerium veröffentlicht erste Riester-Auszahlungsstatistik
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    24.04.2024

    Finanzamt darf einen Investitionsabzugsbetrag für nachträglich steuerbefreite Photovoltaikanlage streichen
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    22.04.2024

    Festsetzung von Verspätungszuschlägen für die verspätete Abgabe der Einkommensteuererklärungen 2018 und 2019
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    bb.aktuell

    Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse - Ländergruppeneinteilung ab 1. Januar 2024

    Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist die Ländergruppeneinteilung ab dem Veranlagungszeitraum 2024 überarbeitet worden. Gegenüber der Ländergruppen­einteilung zum 1. Januar 2021 ergeben sich insbesondere folgende Änderungen:

    • Äquatorialguinea: von Gruppe 3 nach Gruppe 4

    • Armenien: von Gruppe 4 nach Gruppe 3

    • Aserbaidschan: von Gruppe 4 nach Gruppe 3

    • Bahamas: von Gruppe 1 nach Gruppe 2

    • Belize: von Gruppe 4 nach Gruppe 3

    • Brunei Darussalam: von Gruppe 1 nach Gruppe 2

    • Chile: von Gruppe 2 nach Gruppe 3

    • Fidschi: von Gruppe 3 nach Gruppe 4

    • Georgien: von Gruppe 4 nach Gruppe 3

    • Guatemala: von Gruppe 4 nach Gruppe 3

    • Irak: von Gruppe 3 nach Gruppe 4

    • Iran, Islamische Republik: von Gruppe 3 nach Gruppe 4

    • Kosovo: von Gruppe 4 nach Gruppe 3

    • Libanon: von Gruppe 3 nach Gruppe 4

    • Malta: von Gruppe 2 nach Gruppe 1

    • Moldau, Republik: von Gruppe 4 nach Gruppe 3

    • Namibia: von Gruppe 3 nach Gruppe 4

    • Nauru: von Gruppe 3 nach Gruppe 2

    • Palau: von Gruppe 2 nach Gruppe 3

    • Seychellen: von Gruppe 2 nach Gruppe 3

    • Spanien: von Gruppe 1 nach Gruppe 2

    • Suriname: von Gruppe 3 nach Gruppe 4

    • Venezuela, Bolivarische Republik: von Gruppe 3 nach Gruppe 4

    Das Schreiben ersetzt ab dem Veranlagungszeitraum 2024 das BMF-Schreiben vom 11. November 2020 (BStBl I Seite 1212). Änderungen sind durch Fettdruck hervorgehoben.

    Das BMF-Schreiben kann hier auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums heruntergeladen werden (PDF).

    BMF-Schreiben vom 18.12.2023

    09.01.2024 5828